Beachten Sie bitte, dass Kosten o.ä. nur bei Vertragsabschluss entstehen. Alle Anfragen sind selbstverständlich kostenfrei.
Für sämtliche Verträge mit der profinanz gelten ausschließlich die nachfolgend geregelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Zuge eines Vertrages mit dem Auftragnehmer als vereinbart gelten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unbeachtlich und können auch nicht durch eine kaufmännische Bestätigung seitens des Auftraggebers in das Vertragsverhältnis miteinbezogen werden.
Profinanz erbringt ihre Leistungen in eigener Verantwortung und wird dabei die Interessen des Auftraggebers waren. Ort und Zeit der Tätigkeit werden von profinanz in eigener Verantwortung unter Berücksichtung der Interessen des Auftraggebers festgelegt.
Sofern zur Durchführung der genannten Tätigkeiten gemäß § 1 Ziffer 1.) dieses Vertrages rechtliche Beratungen notwendig sind, ist dies im Auftragsumfang nicht beinhaltet. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesen Fällen einen gesonderten Rechtsanwalt hinzuzuziehen bzw. zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich auf Kosten des Auftraggebers.
Profinanz schuldet für das Pauschalhonorar keine Einzelabrechnung. Das Pauschalhonorar und die im Übrigen vorgesehenen Ansprüche bei Verlängerung des Zeitraums sind unabhängig davon, ob der vom Auftraggeber gewünschte Erfolg eintritt.
Für den Fall, dass der Auftraggeber über die in § 1 Ziffer 1.) genannten Tätigkeiten hinausgehend, weitere Tätigkeiten beauftragt, erfolgt dies im Rahmen eines Nachtrages, in dem dann auch zusätzliche Vergütungen festzulegen sind.
Das Erfolgshonorar wird fällig bei Vorlage eines verbindlichen Angebotes auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen und Rahmenbedingungen gemäß den vorgenannten Ziffern und wird vom Auftraggeber auch dann geschuldet, wenn er dieses verbindliche Angebot nicht annimmt. Dabei verpflichtet sich der Auftraggeber die Annahme des Angebotes innerhalb von acht Tagen ab Zugang zu erklären. Im Falle des Verstreichens dieser Frist gilt das Angebot als nicht angenommen. Ein Angebot gilt auch dann als verbindlich, wenn es unter üblichen Auflagen und Bedingungen erfolgt.
Sollte der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen und Angaben zur Erlangung eines verbindlichen Angebotes trotz schriftlicher Mitteilung innerhalb einer Frist von 14 Tagen und einer Nachfrist von einer weiteren Woche nicht beibringen und/oder die zugesicherten Angaben gemäß § 1 Ziffer 3 nicht den Tatsachen entsprechen und aus diesem Grund ein verbindliches Angebot nicht zu erlangen sein, ist der Auftraggeber verpflichtet an die profinanz eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 7.500,00 € zu leisten (zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer), ohne dass es eines weiteren Nachweises seitens der profinanz bedarf. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis nachgelassen, dass der profinanz ein geringerer Aufwand entstanden ist, wobei auch die profinanz einen höheren Aufwand geltend machen und nachweisen kann.
Das jeweilige Erfolgshonorar ist auch dann fällig, wenn das verbindliche Angebot/Finanzierungszusage nicht unmittelbar über profinanz vermittelt wird, sondern auf den Leistungen der profinanz basiert. Profinanz erhält auch dann das Erfolgshonorar, wenn das verbindliche Angebot erst nach Ablauf dieses Vertrages auf der Grundlage der Vermittlungsleistungen von profinanz erfolgt, und zwar für einen Zeitraum von 12 Monaten.
Das Erfolgshonorar wird auch für den Fall geschuldet, dass der Auftraggeber während oder nach Erfüllung des Auftrages seinerseits Verhandlungen mit den durch profinanz vermittelten Kontakten aufnimmt und diese erfolgreich erst nach Vertragsbeendigung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monten zum Abschluss gebracht werden.
Die Fälligkeit der sonstigen Honorare ergibt sich auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarung. Der Auslagen- und Spesenersatz ist jeweils mit Rechnungsstellung durch profinanz zur Zahlung fällig, wobei die Zahlung spätestens sieben Tage nach Rechnungserhalt zu erfolgen hat.
Die Zahlungen an die profinanz sind auf folgende Konten zu überweisen:
Deutsche Bank AG
Kontonummer 4038899
Bankleitzahl 700 700 24
oder
Münchner Bank eG
Kontonummer 87556
Bankleitzahl 701 900 00
Unabhängig davon, ob eine feste Laufzeit für den Auftrag gewählt worden ist oder nicht, bleibt das Recht, die Vereinbarung außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen einer der Parteien das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird, eine der Vertragsparteien gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt und dies trotz Abmahnung unter Einhaltung einer angemessenen Frist nicht umgehend unterlässt.
Die Aufzählung versteht sich lediglich beispielhaft und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Falle einer fristlosen Kündigung werden jedoch offene Leistungen bzw. offene Zahlungen ausgeglichen.
Profinanz wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber Kontakte benennen, mit denen Gespräche im Rahmen der Vertragserfüllung geführt werden. Diese Kontakte unterliegen einem Kundenschutz, d. h. dem Auftraggeber ist es untersagt mit diesen Kontakten direkt ohne Einbindung der profinanz, in Kontakt zu treten oder diese Kontakte nach Beendigung des Vertrages innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten selbst anzusprechen. Im Übrigen sichert der Auftraggeber insoweit strengste Vertraulichkeit der Informationen zu und wird diese Kontakte auch nicht über anderweitige Dritte ansprechen bzw. nutzen. Profinanz wird die dem Kundenschutz unterliegenden Kunden schriftlich benennen. Mit Benennung unterfallen diese Kunden der vorgenannten Regelung.
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelung schuldet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 € zusätzlich zu einer eventuellen Erfolgsprovision im Falle der Erlangung eines verbindlichen Angebotes.
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien gegenseitig strengstes Stillschweigen über sämtliche im Rahmen dieses Vertrages erlangten Informationen und Unterlagen, soweit die Weitergabe von Informationen und Unterlagen nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht, soweit die Informationen und Unterlagen aus gesetzlichen Gründen, beispielsweise gegenüber Finanzämtern, weiter gegeben werden müssen bzw. die Informationen und Unterlagen offenkundig sind. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch über die Vertragsbeendigung hinaus.
Profinanz ist berechtigt, den Firmennamen von Auftraggebern zu Referenzzwecken (Einfachnennung des Namens in Referenzliste, ohne das Rückschlüsse auf Projektinhalte möglich sind) darzustellen. Hierzu erteilt der Auftraggeber bereits jetzt sein Einverständnis.
Mündliche Nebenabreden und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine spätere Abänderung dieser Schriftformklausel.
Die Parteien vereinbaren, dass ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland für diesen Vertrag, seiner Durchführung uns seiner Auslegung Gültigkeit beansprucht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, seiner Durchführung uns seiner Auslegung ist das Landgericht München I.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam bzw. undurchführbar sein, so bleiben hiervon die übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame oder nichtige bzw. undurchführbare Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt auch für eine später auftauchende Regelungslücke.
Stand: 17. Dezember 2009
